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Felgenreparatur
!!! Achtung !!!

Schäden an Alufelgen: Genau hinsehen bei Reparaturangeboten!

25.02.11

 

Reparatur oder optische Aufarbeitung? Die Abgrenzung entscheidet über die Zulässigkeit instand gesetzter Leichtmetallräder im Straßenverkehr.


 

"Instand gesetzte Alufelgen dürfen nur noch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn es sich um eine rein optische Aufarbeitung handelt", warnt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler.

Spätestens beim Umstieg auf Sommerreifen in diesem Frühjahr werden viele Autofahrer die Auswirkungen des langen, kalten Winters auf ihr Fahrzeug sehen: Reifenexperten rechnen mit einer gestiegenen Zahl an Schäden an Rädern und Reifen, verursacht durch die winterbedingten Schlaglöcher auf deutschen Straßen.
Gerade bei hochwertigen Alufelgen kann das teuer werden, doch als kostensparende Alternative zum Austausch gibt es ja mittlerweile zahlreiche Angebote zur Felgenreparatur. „Hier jedoch ist Vorsicht geboten!“, betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn). „Denn nur wenn es sich um eine rein optische Aufarbeitung von Schäden handelt, dürfen instand gesetzte Leichtmetallräder anschließend noch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.“

Schon vor einigen Jahren hat sich der zuständige Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Bundesverkehrsministeriums mit der Instandsetzung von Alufelgen befasst und dazu fest gestellt, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich abzulehnen ist. Dabei sind mit Reparatur jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlung und Rückverformung gemeint, etwa das Beseitigen von Beulen oder das Schweißen von Rissen im Felgenbett. Zwar ist die Reparatur nicht grundsätzlich verboten, wohl aber der anschließende Einsatz der reparierten Felgen im Straßenverkehr – was im Endeffekt natürlich selbst das günstigste Reparaturangebot unsinnig macht.
Handelt es sich bei dem entstandenen Schaden hingegen um einen rein optischen Makel, ist die Weiternutzung des instand gesetzten Alurades erlaubt. Den zulässigen Rahmen für eine unbedenklicheoptische Aufarbeitung hat der Sonderausschuss im vergangenen November genau fest gelegt und in einem Grundsatzpapier dokumentiert: Darunter ist die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte, durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren zu verstehen.

„Als Faustregel kann also gelten: Reparatur nein – optische Aufarbeitung ja“, fasst Drechsler zusammen. Da für den Durchschnitts-Autofahrer aber nur schwer erkennbar sein dürfte, was davon zur Beseitigung eines Schadens erforderlich wäre, empfiehlt der Verbandschef die Beratung durch einen Räder- und Reifenspezialisten. „Wir haben unsere Mitgliedsbetriebe genau informiert, dass die Aufarbeitung von Leichtmetallrädern ausschließlich auf Basis des genannten Grundsatzpapiers durchzuführen ist. Und wie bei einer Reifenreparatur steht auch der Aufbereiter einer Alufelge gegenüber seinem Kunden voll in der Sachmängelhaftung!“, erläutert Drechsler.

Quelle: http://www.brv-bonn.de/News-Detail.100.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=93&tx_ttnews%5BbackPid%5D=101&cHash=d74c9ab9ee

Technische Info zum Schweißen
Es kommen immer häufiger geschweisste Felgen wieder in den Handel.
Durch gute Lakierarbeiten ist es für den Leien (je nach Qualität auch Fachmann) nicht erkennbar, dass eine Schweissarbeit an der Felge ausgeführt worden ist. Es ist fatal. So scheint es nach dem Schweißen, die Felge ist noch Rund, hat sich nicht verzogen, Die Felge ist dicht, es kann also keine Luft entweichen, dass die geleistet Arbeit in Ordnung ist = mit nichten.
Was bei Aluminium nicht stattfindet, im Gegensatz zu Stahl, ist, dass die Gefügeketten keine Verbindung miteinander eingegehen und so nicht wirklich verbunden sind. Auch kann die ungleiche Hitzeeinwirkung beim Schweißen, nicht gerichtet werden, wie bei Stahl (durch gleichmäßige Erwärmung und Abkühlung werden die Gefügegitter entspannt). Kann nicht ist nicht ganz richtig. Durch ein hochsetzen der Legierungsbestandteile in den Schweistab, ist ein Ausscheiden zuverhindern. Die Vorraussetzung hierfür wäre zu wissen wie das Aluminium der Felge ausgestalten ist. Kein Hersteller gibt das preis.
Es kommt zum Ermühdungsbruch. Früher oder später, je Belastung durch Straße und Reifen, bricht die Schweißnaht auf und die Luft entweicht auf einen Schlag. Lebengefährlich, Körperverletzung mit Ansage. Bitte die Finger davon lassen, selbst zu günstigsten Preisen!!!!
Achim Hartzsch Stephanstr.27 53783 Eitorf / Mühleip
0160-5500327
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